Führung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie Grundstücke, Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten und veräussern.