Erwerb, Verwaltung sowie Verkauf von Immobilien und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich in jeder rechtlich möglichen Form an solchen Unternehmen beteiligen sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.