Betrieb eines Take-Away Geschäftes, insbesondere Verkauf von Kleinmahlzeiten und Getränken sowie anderen Food und Non-Food Artikeln. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.