Führung eines Architekturbüros; Erbringen von Architekturleistungen, Planungen, Projektierungen, Bauleitungen, Beratungen, Visualisierungen, Modellbau und Lehraufträge. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.