Den Erwerb, den Betrieb, die Überbauung, die Belastung und die Veräusserung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.