Bewirtschaften von Immobilien; Übernahme von Verwaltungsmandaten und Finanzierungen insbesondere für Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.