Ausführung sämtlicher Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Landschafts- und Gartenbau. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.