Betrieb einer Metzgerei und Wursterei, den Handel mit Fleisch, Wurst und Vieh sowie die Ausführung von Party- und Festverpflegungen. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder ähnlichen Betrieben beteiligen oder solche übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten, Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.