Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere Übernahme von Arbeiten des Hoch- und Tiefbaues; die Gesellschaft kann auch auf eigene Rechnung Liegenschaften erstellen, umbauen und verwalten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.