Ausbau und Betrieb der im Eigentum der Genossenschaft stehenden Kabel-Fernsehanlage, Studium aller Fragen auf dem Gebiete des Fersehens und Beratung der Genossenschafter sowie Erwerb von Grundeigentum und beschränkten dinglichen Rechten zur Erfüllung des Genossenschaftszweckes.