Führen einer Baugesellschaft zur Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Stockwerkeigentum und Büro- oder Gewerberäume. Die Gesellschaft kann Grundstücke im Inland erwerben, überbauen, halten, verkaufen oder vermieten und verwalten, Verträge abschliessen und Darlehen oder Kredite gewähren, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.