Zur Verfügungstellung der Nutzniessung des Stiftungsvermögens durch die männlichen Nachkommen des Stifters Paulus Schlatter nach dem Prinzip des Seniorats; die dazu erforderlichen Angaben sind vom Bürgerrat der Ortsgemeinde St. Gallen bzw. deren Rechtsnachfolger einzuholen, gemäss näherer Umschreibung in der Stiftungsurkunde.