Zweck der Gesellschaft ist die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung und Anlageberatung sowie Allfinanz im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG): Übernahme von Gesellschaftsverwaltungen; Unternehmensberatung. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, belasten und verkaufen, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland einrichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.