Planung, Bau, Erwerb und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen im In- und Ausland; die Gesellschaft kann Energieerzeugungsanlagen oder Teile davon erwerben, betreiben und verkaufen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Liegenschaften und Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern.