Handel mit Waren aller Art, Kauf und Verkauf von Immobilien sowie deren Verwaltung. Die Gesellschaft kann beliebig weitere Geschäftszweige angliedern, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Grundstücke und Liegenschaften erwerben, halten und veräussern, diese für eigene Verbindlichkeiten oder Dritte verpfänden, Darlehen aufnehmen und Darlehen gewähren, Garantien und andere Sicherheiten, auch zugunsten von Verbindlichkeiten Dritter stellen.