Unterhalt von Rohrleitungsanlagen aller Art, insbesondere deren Kontrolle mittels Kanalfernsehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Grundstücke erwerben und veräussern.