Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirmen, der Angehörigen und Hinterbliebenen dieser Arbeitnehmer sowie derjenigen Personen, für die der Arbeitnehmer bis zuletzt gesorgt hat, ergänzend zu den Leistungen AHV/IV und der obligatorischen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod und Notlagen wie aus Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.