Betrieb eines Architekturbüros. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen oder Betriebstätten im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Firmen und Institutionen direkt oder indirekt zu beteiligen oder diesen Finanzdienstleistungen zu erbringen und sie kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.