Die Irma und Samuel Teitler Stiftung richtet im Rahmen ihres jährlichen Vermögensertrags und zusätzlich mit jährlich bis max. 50'000.- (Franken fünfzigtausend) des Stiftungskapitals Zuwendungen an vornehmlich in der Ostschweiz wirkende Privatpersonen und privatrechtlich organisierte Institutionen aus, die sozial, psychisch oder physisch benachteiligte Menschen beratend, begleitend oder finanziell unterstützen.