Zweck der Einzelfirma ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der professionellen Reinigung von privaten, gewerblichen und öffentlichen Räumlichkeiten sowie von Gebäuden aller Art. Zudem bezweckt die Einzelfirma den Handel mit Reinigungs- und Hygieneprodukten, Maschinen, Geräten und Zubehör. Die Einzelfirma kann sämtliche Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Unternehmenszweck im Zusammenhang stehen, sowie Tätigkeiten im In- und Ausland ausüben.