Die Einzelunternehmung bezweckt den Betrieb eines Gastronomierestaurants mit Bewirtung von Gästen sowie auch Takeaway; den Handel (Import, Export, Gross- und Einzelhandel) mit Waren und Produkten für die Gastronomie und Hotellerie, insbesondere Lebensmittel, Getränke sowie Non-Food- und Verbrauchsartikel; die Erbringung von Dienstleistungen im Gastrobereich sowie den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen.