Die Einzelfirma bezweckt die Erbringung von Schlosser- und Schmiedarbeiten, Metallgestaltung, Schweiss- und Reparaturarbeiten sowie den Handel mit Geschäftseinrichtungen, Werkzeugen und Maschinen. Die Firma kann Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, verwerten; Zweigstellen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen. Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften und Dritte eingehen. Sie ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens zu fördern.