Die Gesellschaft bezweckt die Organisation, Durchführung und Begleitung von Kulturprojekten, insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Produktionsleitung, Finanzierung, kulturelle Vermittlung und verwandten Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Massnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.