Führung eines Barber Studios (Barbershop), insbesondere Dienstleistungen im Bereich Haarpflege, Rasur, Styling und Verkauf von Pflegeprodukten. Die Einzelunternehmung ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte durchzuführen, die geeignet sind, die Entwicklung des Einzelunternehmens zu fördern.