Die Einzelfirma bezweckt den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie die Herstellung und den Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen. Weiter bietet das Einzelunternehmen Import- und Exportdienstleistungen im Bereich von Lebensmitteln, Konsumgütern und Non-Food-Artikeln an.