Die Zweigniederlassung bezweckt den Betrieb von Restaurants, inklusive Bar- und Cateringdienstleistungen, Hotels, Unterhaltungsbetrieben und Touristik- und Freizeitanlagen, sowie deren Projektierung und Verwaltung, und den Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des Hotels- und Restaurationsbedarfs.Die Zweigniederlassung kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.Die Zweigniederlassung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.