Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen und Handel im Bereich Reinigungen, insbesondere Fassaden-, Unterhalts-, Bau-, Wohnungs-, Fenster- und Hygienereinigungen sowie die Ausführung von Hauswartungen und Schädlingsbekämpfung. Das Einzelunternehmen kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Es kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Es kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.