Das Einzelunternehmen bezweckt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Autofelgen. Das Einzelunternehmen kann sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, den Zweck das Einzelunternehmen zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.