Zweck des Einzelunternehmens ist die Erstellung und der Betrieb von Hotels und Restaurants mit dazugehörigen Betriebsstätten. Im Weiteren umfasst der Zweck auch alle Tätigkeiten, die der Förderung des Hauptzweckes dienen: namentlich kann das Unternehmen im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen gründen oder erwerben, auf eigene Rechnung oder treuhänderisch Finanzgeschäfte aller Art eingehen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.