Planung und Gestaltung, Bau und Unterhalt von Landschafts- und Gartenanlagen und damit zusammenhängende Arbeiten und Dienstleistungen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, solche erwerben oder errichten, Grundstücke erwerben, verwerten und veräussern.