Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb einer Naturheilpraxis, insbesondere naturheilkundliche Beratungen, manuelle Therapien, Kurse und Schulungen im Bereich der Naturheilkunde und Gesundheitsvorsorge, Kauf und Verkauf von Gesundheitsprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.