Zweck der Gesellschaft ist es, für die Erfüllung von Aufgaben gemäss Art. 36bis Gesundheitsgesetz (sGS 311.1) für eine bedarfs- und fachgerechte Hilfe und Pflege zu Hause derjenigen Gemeinden zu sorgen, welche mit der Gesellschaft eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern. Die Gesellschaft verfolgt einen öffentlichen bzw. gemeinnützigen Zweck und weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.