Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Architekturbüros mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.Die Gesellschaft kann durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, sofern diese keine spezialgesetzliche Bewilligung benötigen.