Herstellung und Handel von und mit Waren aller Art, vorwiegend für die Textil- und Lederbranche. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]