Die Gesellschaft bezweckt die Produktion von und den Handel mit Kunststoffartikeln. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.[Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften]