Betrieb eines Gastrobetriebes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.