Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherungsgeschäfte, einschliesslich Garantien, Pfandbestellungen, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen und Schadloshaltungserklärungen für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen, auch wenn diese in deren ausschliesslichem Interesse liegen.