Führung von Gastronomiebetrieben, insbesondere Bar- und Erlebnisgastronomielokalen; kann im gesamten Gastrobereich tätig sein, insbesondere auch im Verkauf von deren Produkten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Grundstücke und Liegenschaften erwerben, halten, verwalten und veräussern.