Erwerb, Halten, dauernde Verwaltung, Veräusserung und Finanzierung von In- und ausländischen Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften Im In- und Ausland errichten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte Im In- und Ausland erwerben, verwalten, verwerten und verkaufen.