Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann Garantien und Bürgschaften zugunsten von verbundenen Gesellschaften stellen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.