Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche Unternehmen erwerben und finanzieren sowie im In- und Ausland Grundstücke erwerben, belasten, veräussern und verwalten.