Betrieb von Gastrounternehmen, insbesondere Führung von Restaurants, Bistros und Bars, Vertrieb von Getränken, Esswaren und Grossküchenapparaten, Veranstaltung von Kulturvorführungen aller Art sowie Handel, Import und Export von Waren aller Art in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften zugunsten von verbundenen Gesellschaften und Dritten eingehen sowie im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, belasten, veräussern und verwalten.