Führen einer Autogarage. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundstücke erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Darlehen und Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.