Betrieb von Gastronomiebetrieben inklusive Lieferungen über die Gasse; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Immobilien erwerben, belasten, veräussern, vermitteln und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften oder Dritte eingehen.