Der Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung und Verwertung von Immaterialgütern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften errichten. Sie kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle finanziellen und anderen (Hilfs-) Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt im Zusammenhang stehen.