Annahme und Verwaltung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule gemäss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften; kann Freizügigkeitsleistungen von Personen entgegennehmen, die aus einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge austreten oder die ihre Vorsorgegelder aus einer anderen Vorsorgeeinrichtung auf die Stiftung übertragen wollen.