Förderung und Unterstützung von in Nidwalden domizilierten natürlichen und juristischen Personen oder Institutionen im Zusammenhang mit: a) der geistigen Entwicklung und körperlichen Ertüchtigung, b) der sinnvollen Freizeitbeschäftigung, c) der Erhaltung wertvoller, einheimischer Kulturgüter sowie der Kulturförderung im allgemeinen, und d) herausragenden Leistungen zur Förderung der Volkswirtschaft.