Handel mit Musikinstrumenten und -zubehör; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Betriebsstätte-Grundstücke im Sinne des BewG und BewV erwerben, belasten und veräussern, Urheberrechte, Patente und Lizenzen erwerben, nutzen und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.