Autohandel, insbesondere Ankauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen im In- und Ausland, Import und Export von Fahrzeugen sämtlicher Marken; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.