Kauf, Verkauf, Planung, Erstellung und Bewirtschaftung von und Handel mit Immobilien sowie sämtliche unmittelbar oder mittelbar damit zusammenhängenden Tätigkeiten; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.